Zudem wurde nach dem Kriegsende Oberst Hermann Siegfried (bekannt für die sogenannten Siegfriedkarten) damit beauftragt, wünschenswerte Verbesserungen des Eisenbahnnetzes in Bezug auf Militärtransporte aufzuzeigen. Im folgenden Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 28. Juli 1872 erhielt der Staat sodann auch die Berechtigung «für die Zwecke der Landesverteidigung die Eisenbahnen […] in Anspruch zu nehmen und beliebig darüber zu verfügen».
Ebenfalls wurde ein grosser Teil des Bahnpersonals von der Wehrpflicht entlassen, jedoch unter der Voraussetzung, dass
im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung der Dienst quasi als Eisenbahner absolviert werden müsse.
Hier zeigt sich einerseits der Einfluss, den militärische Interessen auf die Streckenführung hatten, andererseits dass bereits die Privatbahnen im Staatsdienst stehen konnten!